Schießwesen

Die ethischen und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit fordern von jedem Jäger, dass Wild so zu erlegen, dass große und vermeidbare Schmerzen und Qualen vermieden werden.

Der sichere waidgerechte Schuss ist damit elementar für die Ausübung der Jagd, vermeidet Tierleid und gehört somit zum gelebten Tierschutz.

Ähnlich wie beim Autofahren ist allein mit der Jägerprüfung nicht gesichert, dass der Prüfungsabsolvent tatsächlich über ausreichende Fertigkeiten verfügt, um in der Praxis bestehen zu können. Da die echte Jagdausübung auf lebendes Wild erfolgt, ist es dringend geboten, zusätzlich zur Jagdausübung seine Fertigkeiten auf dem Schießstand regelmäßig zu trainieren.

Sehr wichtig ist dabei nicht nur der Schuss vom Ansitz auf Nieder- und Hochwild, sondern vor allem der Schuss auf den laufenden Keiler als Übung für Drückjagden. Nur wer seine Waffe kennt und in Ruhe am Stand geübt hat, wird die notwendige Sicherheit mitbringen, waidgerecht jagen zu können. Neben der eigentlichen Jagdausübung müssen die Jäger auch die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheitsbelange im Umgang mit Ihren Waffen gewährleisten.

Im Herbst, vor den Treibjagden auf Hasen und der Wasserjagd auf Ente, muss der Flintenschuss auf Tontauben geübt werden. Dadurch steigt der Jagderfolg und das Wild kann waidgerecht erlegt werden.

Der verantwortungsvolle Jäger hat die moralische Verpflichtung seine Fertigkeiten, durch regelmäßigen Besuch von Schießanlagen und ständiges Training zu verbessern und zu stabilisieren.

Beauftragter für Schießwesen Wolfgang Maußner
jvl-schiesswesen[at]gmx.de